Liebe Gartenfreunde,
vom Stadtverband der Gartenfreunde Halle/Saale e.V. erreichte uns folgendes Schreiben mit Bitte um Beachtung und Umsetzung durch alle Vereinsmitglieder auch unseres KGV „Galgenberg I“ e.V.:
Die Grundsteuerreform erreicht nun auch die Kleingartenvereine. Zur Erfassung der relevanten Daten bedarf es der Mitwirkung des Eigentümers bzw. wirtschaftlichen Eigentümers des Gebäudes. Eigentümer der Lauben sind in der Regel die Unterpächter.
Der Landesverband Sachsen-Anhalt hat Formulare für eine vereinfachte Datenerfassung vorgegeben, die jeder Vorstand wiederum an alle Unterpächter ausgibt. Die ausgefüllten Unterlagen sind an die Vorstände zurückzugeben. Ziel für den Rücklauf ist spätestens der 31. Oktober 2022 (Frist wurde bereits verlängert).
Die Unterpächter erhalten 2 Formulare zum Ausfüllen und eine Vorlage, um die Geometrie des Baukörpers richtig zu erfassen.
Erfassungsformular 1 zur Grundsteuer B – das Formular ist für jede Parzelle auszufüllen
Erfassungsformular 2 zur Grundsteuer B – das Formular ist für Parzellen mit Baukörpern größer 30 qm (zusätzlich) auszufüllen.
Hinweis: das Erbauungsdatum der Laube ist hier nicht relevant und soll nicht vermerkt werden.
Als Hilfestellung für die Berechnung der Grundflächen gelten folgende Skizzen:
Die Formulare können auch zur Sprechstunde am 08.10.2022 im Vereinshaus abgeholt werden. Abgabe bitte bis 29.10.2022 zur Sprechstunde oder über unseren Briefkasten. Alternativ können ausgefüllte PDF-Dateien auch gern an die Vorstand per E-Mail versandt werden.
Der Vorstand des KGV „Galgenberg I“ e.V.