Schön, dass Du Dich für einen Garten in unserer Gartenanlage interessierst. Kurz und knapp wollen wir hier skizzieren, was mit einem Garten auf Dich zu kommt, was zu beachten ist und wie Du zu dem Garten kommen, der zu Dir passt. Um stets auf dem Laufenden hinsichtlich News, Tipps und Terminen zu bleiben empfehlen wir, den Newsletter zu abonnieren (siehe Kasten rechts).
Schön, dass Du Dich für einen Garten in unserer Gartenanlage interessierst. Kurz und knapp wollen wir hier skizzieren, was mit einem Garten auf Dich zu kommt, was zu beachten ist und wie Du zu dem Garten kommen, der zu Dir passt. Um stets auf dem Laufenden hinsichtlich News, Tipps und Terminen zu bleiben empfehlen wir, den Newsletter zu abonnieren (siehe Kasten unten).
Für die Umschreibung zahlst Du zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50,- EUR.
Pro Jahr werden dann die folgenden Kostenpositionen fällig:
- Pachtzins
- Mitgliedsbeitrag
- Vereinsbeitrag
- Umlagen Instandhaltung und Reparatur
- Umlage Gartenfest
- Müllentsorgung
- Nebenkosten (Verbrauchskosten)
- Elektroenergie
- Wasser
Rechne bitte mit ungefähren jährlichen Kosten von ca. 200,- EUR. Diese setzen sich zusammen aus ca. 130,- EUR zzgl. Nebenkosten je nach Verbraucht (als Richtwert: ca. 70,- EUR pro Jahr). Alle Werte sind Richtwerte und können auf Ihrer Abrechnung abweichen. Alle Kosten werden in den Jahreshauptversammlungen im Rahmen der Beitrags-, Kosten- und Gebührenordnung sowie dem Investitions- und Reparaturplan beschlossen. Siehe hierzu Ordnungen und Verträge.
Die Nebenkosten werden mit einer Abschlagszahlung von 60,- EUR pro Jahr gegen Mitte des laufenden Jahres fällig. Wir informieren hierzu aber rechtzeitig.
Besuche bitte zunächst unsere Seite Lageplan und freie Gärten um Dir einen Überblick über verfügbare Gärten zu machen. Sollte es sich um einen Vorstandsgarten handeln, sprich den Vorstand bitte direkt an. Sollte es sich um einen Privatverkauf handeln, kontaktiere bitte den Vorpächter. Dieser ist stets mit Kontaktmöglichkeit angegeben. Mit ihm kannst Du eine Besichtigung vereinbaren und Dich über den Kaufpreis einigen. Zur Orientierung kann das Wertgutachten dienen.
Sobald ihr euch einig seid, sollte ein Kaufvertrag geschlossen werden und vom Vorpächter eine Kündigung an den Vorstand gehen. Wichtig ist, dass dem Vorstand auch das Wertgutachten vorliegt, das der Vorpächter beauftragt hat. Ist alles erledigt, kontaktiere (am besten telefonisch) die erste Vorsitzende (Anja Pschera, siehe Ansprechpartner) um die Daten aufzunehmen und den Mitgliedsantrag sowie den Pachtvertrag vorzubereiten. Anschließend kommst Du in die nächste Sprechstunde kommst (siehe Termine). Hier brauchen wir eine Kopie des Kaufvertrages, den Personalausweis sowie 50,- EUR Aufnahmegebühr in Bar. Das Erscheinen des Vorpächters ist nicht erforderlich, sofern uns die Kündigung vorliegt. Zur Sprechstunde erfolgt dann die Umschreibung sowie Belehrung über die Rechte und Pflichten als neuer Kleingärtner
Jede Parzelle verfügt über einen Wasseranschluss der mittels Wasseruhr zur Wasserentnahme berechtigt. Zur exakten Abrechnung des Wasserverbrauchs sind ausschließlich geeichte Wasserzähler vom Typ Qn 2,5/ ¾ Zoll 195 mm lang Material Messing (siehe Foto) einzubauen. Beachte beim Einbau, dass Deine Wasseruhr
- nur eingebaut werden darf, wenn kein Blindstopfen am Zulauf befestigt ist (bei Blindstopfen bitte den Vorstand kontaktieren!)
- in Pfeilrichtung (Wasserfluss) und mit passenden Dichtgummis eingebaut wird
- eine gültige Eichfrist hat. Die Eichfrist beträgt 6 Jahre. Das Jahr der Wiederholungseichung ist entweder auf der Wasseruhr selbst oder an einem Aufkleber angebracht. Sollte eine kleine Plombe an Ihrer Wasseruhr angebracht sein, zeigt diese das Datum der letzten Nacheichung an. Rechnen Sie in diesem Fall also + 6 Jahre.
Eine Nacheichung kann bei W+H Wasser- und Haustechnik GmbH am Wasserturm Süd erfolgen. - bei Beginn der Kälteperiode auszubauen ist da diese frostempfindlich sind. Hierbei sollten auch alle Wasserleitungen im Garten leergelassen und die Hähne geöffnet werden. Achtung! Der Ausbau des Wasserzählers hat erst zu erfolgen, wenn der Vorstand via Aushang oder Homepage explizit dazu auffordert.
Bitte mach Dich mit unserer Wasserordnung unter Ordnungen und Verträge vertraut.
Bei Beginn der Kälteperiode ist die Wasseruhr auszubauen da diese frostempfindlich sind. Hierbei sollten auch alle Wasserleitungen im Garten leergelassen und die Hähne geöffnet werden. Achtung! Der Ausbau des Wasserzählers hat erst zu erfolgen, wenn der Vorstand via Aushang oder Homepage explizit dazu auffordert.
Mache auch Deinen Garten winterfest indem frostempfindliche Pflanzen aus der Erde gegraben und überwintert, aber auch Gartenmöbel usw. sicher verstaut werden.
Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht werden! Zuerst sollten Sie sich über folgende Fragen im Klaren sein:
- Habe ich Lust und Zeit im Garten zu arbeiten?
- Habe ich Freude an der Natur?
- Will ich eigene Erträge aus dem Garten verwerten?
- Werden mein Partner, meine Kinder gern mitmachen?
- Kann ich mich im Kleingartenverein integrieren und bin bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?
Ohne Regeln kommt auch die Gemeinschaft der Kleingärtner nicht aus. Als Kleingärtner ist man nicht nur Besitzer eines Gartens, sondern auch ein Teil der Gemeinschaft. Das bedeutet, dass der Kleingärtner verpflichtet ist:
- Seine Mitgliedschaft im Verein wahrzunehmen,
- an den Vollversammlungen teilzunehmen,
- seine finanziellen Verpflichtungen (Pacht, Mitgliedsbeitrag u.s.w.) nachzukommen,
- sich an Gemeinschaftsarbeiten beteiligen,
- gute Nachbarschaft pflegen,
- die kleingärtnerische Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zu realisieren
Lese bitte die Satzung und die Gartenordnung sowie die Bauordnung sorgfältig durch. Sie sind das Gesetz des Vereins und für alle Mitglieder bindend. Wenn Du etwas nicht verstehst, wird es Dir der Vereinsvorsitzende gerne erklären.
Prüfe selbständig, ob Du eine Laubenversicherung abschließen bzw. die bestehende Laubenversicherung übernehmen oder verändern möchtest.
Unsere Gartenanlage wird von allen gepflegt. Leiste auch Du bitte Deinen Teil. Dabei lernst Du auch die anderen Gartenfreunde kennen. Beachte hierzu bitte die Regelungen und Termine zu den Arbeitseinsätzen.
Die Pflege der Außenrabatte vor Deinem Garten ist von Dir auszuführen.
In jeden Garten gehört ein Komposthaufen (besser zwei) für verrottbare Gartenabfälle.
Jegliche bauliche Veränderungen in Deinem Garten bedürfen der vorherigen schriftlichen Beantragung – gegebenenfalls mit Bauzeichnung – und der Genehmigung des Vorstandes. Beachte bitte die Bauordnung.
Versicherungsschäden bei Einbruch sind durch den Pächter eigenständig mit Polizei und ggf. vorhandener Versicherung zu klären. Siehe hierzu der Punkt „Sind mein Garten und die Gartenlaube versichert?“
Vorsicht bei Erdarbeiten im Garten! Durch Deinen Garten verlaufen auch Stromkabel und Wasserleitung!
Der Garten ist auch ein Bereich der Ruhe. Bitte beachte die einzuhaltenden Ruhezeiten Mo-Sa 13-15 Uhr sowie 22-06 Uhr und Sonn- und Feiertags ganztägig.
Da es sich um einen Kleingarten handelt, gilt das Bundeskleingartengesetz BKleingG sowie darauf aufbauend unsere Gartenordnung. Darin ist beschrieben, wie die Bewirtschaftung zu erfolgen hat. Achte bitte insbesondere auf die sog. „Drittel-Regelung“, die Dir die Mindestanbaufläche von Obst- und Gemüse vorschreibt. Achte bitte darauf, dass einige Gewächse nicht erlaubt sind und entferne diese. Achte auf auf einen gepflegten Außenbereich am Weg.
Unsere Wegewarte sowie die Gartenfachberater prüfen den Zustand der Wege und der Gärten regelmäßig. Sie sind auch Ansprechpartner bei spezifischen Fragen.
Näheres siehe Ordnungen und Verträge
Für die Versicherung von Garten und Laube besteht durch die Mitgliedschaft kein Versicherungsschutz. Diesen können Sie optional eigenständig abschließen. Als Versicherung können Sie frei wählen. Wir empfehlen dabei:
Württembergische Versicherung AG
Generalagentur Mario Sturm
Stennewitzer Straße 19
06184 Kabelsketal / OT Kleinkugel
Tel.: 0171 / 6579488
Mail: mario.sturm@wuerttembergische.de