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Der Vorstand möchte auch in diesem Jahr auf die Abschlagszahlung in Höhe von 60,00 € hinweisen. Die Verrechnung erfolgt mit Rechnungslegung Ende des Jahres. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre Gartennummer und den Vor- und Zunamen des eingetragenen Pächters an.

Dieser Vorschlag wurde von den Vereinsmitgliedern am 24.04.2010 einstimmig angenommen und ist somit gemäß § 14 lt. Satzung rechtskräftig.